Barrierefreiheitserklärung

Als technischer Anbieter ist incert weder befähigt noch berechtigt, Rechtsberatung zu leisten. Wir empfehlen, dass Sie sich bei der Erstellung rechtlich relevanter Texte von Ihrer Rechtsberatung unterstützen lassen.

Der aktuelle Status der Barrierefreiheit und etwaige (noch) nicht barrierefreie Inhalte müssen in einer Barrierefreiheitserklärung aufgezeigt werden. Wenn Ihr E-Commerce-System als eigene Website ("stand-alone") angezeigt wird, müssen Sie einen solchen Text in incert erstellen. Wenn Ihr E-Commerce-System in eine Website eingebunden ist (iFrame), können Sie diesen Text entweder in Ihre allgemeine Barrierefreiheitserklärung aufnehmen oder speziell für den Shop eine eigene Erklärung in incert anlegen.

Bestandteile

Hier finden Sie die genaue Mustervorlage der EU. Auf Basis des Beispiels der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft empfehlen wir die Bestandteile:

  1. Stand der Vereinbarkeit
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
  3. Erstellungs-/Aktualisierungsdatum
  4. Feedback & Kontakt
  5. Infos zu etwaigem Durchsetzungsverfahren

Beispiel

Als technischer Anbieter ist incert weder befähigt noch berechtigt, Rechtsberatung zu leisten. Wir empfehlen, dass Sie sich bei der Erstellung rechtlich relevanter Texte von Ihrer Rechtsberatung unterstützen lassen.

Die im Punkt "Nicht barrierefreie Inhalte" anzuführenden Punkte erhalten Sie von Ihrem Projektbetreuer. 

Barrierefreiheitserklärung

[Ihr Name] ist bemüht, das Shop-System barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Das gekaufte Gutscheinprodukt kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die PDF-Datei selbst ist nicht barrierefrei gestaltet, was den Käufer aber nicht am Verschenken oder den Beschenkten an der Einlösung hindern sollte. Sollten Sie Probleme oder Fragen zu Ihrem PDF-Gutschein haben, helfen wir Ihnen gerne unter der untenstehenden Kontaktmöglichkeit.

Vom System versendete E-Mails und Kaufbeleg sind aktuell nicht barrierefrei. An Optimierungen wird gearbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt. Die Prüfung des Systems nach WCAG 2.1 Konformitätslevel AA erfolgte zum Onlinegang in Form eines Selbsttests. Diese Erklärung wurde zuletzt am [Datum] aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Kontakt: [Ihre Kontaktmöglichkeit]

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an diese Beschwerdestelle wenden: [Kontakt der für Sie zuständigen Beschwerdestelle - teilweise sind diese noch nicht bekannt]

Anlage im System

Ihr Projektbetreuer bereitet den Inhalt gerne für Sie zur weiteren Bearbeitung vor. Alternativ können Sie im Menüpunkt Contentelemente selbst mit Klick auf "Neuer Content" einen Text hinzufügen.

 

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