Barrierefreiheit - Infos & Vorgehensweise

Gemäß European Accessibility Act (EAA) müssen Websites zukünftig dem Level AA der Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) entsprechen. Ob diese Richtlinien erfüllt sind, hängt sowohl von technischen Aspekten, Einstellungen und Inhalten im Verwaltungsbereich, sowie auch vom Style des Shops ab, wobei letzterer sich meist an der Website oder Ihren Design-Vorgaben orientiert. 

Bereich Zuständigkeit Optimierungsmöglichkeit
Technische Punkte incert (abhängig vom Alter des Shops)
  • Bereitstellung eines konformen Templates
  • Migration in Ihr System
Webdesign incert (abhängig von Website / CI)

Relaunch oder spezifische Style-Anpassungen 

Inhalte Shopbetreiber

Eingaben direkt im System

Abnahme incert & Shopbetreiber

Bestätigung unseres Tests und/oder individuelle Beratungsleistungen

"Technische Punkte" - unsere Umsetzung des Systems

Mit der neuesten Version unserer Shoptemplates wurde die Basis für eine barrierefreie Darstellung geschaffen. Damit decken wir die Barrierefreiheit nach relevanten Kriterien in der Stufe AA ab. 

Mit einem technischen Updaten werden diese technisch notwendigen Punkte in Ihrem System verfügbar (Migration des Templates in Ihr System und Sicherstellung der Konformität des Templates mit Ihrer Style-Anpassung). Damit erfüllen Sie alle für incert relevanten, im Standard WCAG 2.1 Stufe AA definierten Kriterien - vorausgesetzt die nachfolgend beschriebenen Punkte "Webdesign" und "Inhalte" führen nicht zu einer Nichterfüllung.

"Webdesign" - unsere Style-Umsetzung auf Basis Ihrer Vorgaben

Für eine barrierefreie Darstellung sind zusätzlich auch Designaspekte zu berücksichtigen. Beispiele hierfür sind Schriftgrößen, Kontraste oder die Größe von Navigationselementen (sowohl in der normalen Darstellung als auch mobil oder bei bestimmten Verhalten wie Maus-Hover). Bei der initialen Anpassung Ihres E-Commerce-Systems haben wir uns dazu an der Website oder individuellen Vorgaben orientiert. Diese Elemente müssen geprüft und überarbeitet werden, wenn sie aktuell gegen den Standard (WCAG 2.1 Stufe AA) verstoßen.

"Inhalte" - Ihre Umsetzung im System

Zur Erfüllung des Standards (WCAG 2.1) ist eine Barrierefreiheitserklärung und die Pflege von Alternativtexten für Bilder erforderlich. Zur Unterstützung können wir die Erklärung im System vorbereiten. Die Alternativtexte müssen im Verwaltungsbereich selbst gepflegt werden.

"Abnahme" - unsere Bestätigung

Die Barrierefreiheit bestätigen wir im hier definierten Umfang. Der Test umfasst ausschließlich von incert bereitgestellte Elemente. Bei in die Website integrierten Systemen prüfen wir nur unseren Frame unabhängig von der Integrationsseite.

Die nächsten Schritte zur Barrierefreiheit

Geben Sie uns bitte Bescheid, wie Ihr aktueller "Accessibility"-Status ist. Wenn uns der Status Ihrer Website bekannt ist, können wir uns zum weiteren Vorgehen in Verbindung setzen.

Option 1

Ihre Website ist bereits barrierefrei und Optimierungen dazu bereits erfolgt!

Dann steht auch der notwendigen Prüfung und möglichen Accessibility Anpassung für ihr incert-System nichts im Wege.

Option 2

Änderungen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit sind geplant?

Dann können wir im Zuge des Website-Relaunchs die notwendigen Anpassungen auch bei Ihrem incert-System einplanen.

Option 3

Änderungen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit sind nicht geplant?

Dann können Sie entscheiden, ob wir das incert-System dennoch optimieren sollen, auch wenn wir dann vom Design der nicht barrierefreien Website etwas abweichen. Wichtiger Hinweis: Verkaufssysteme haben grundsätzlich keine Übergangsfristen, wie dies bei Websites der Fall ist.

Bitte teilen Sie uns Ihren Status unter beratung@incert.at mit, damit wir die weiteren Schritte einplanen und mit Ihnen abstimmen können.

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