Gemäß European Accessibility Act (EAA) müssen Websites zukünftig dem Level AA der Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) entsprechen. Ob diese Richtlinien erfüllt sind, hängt sowohl von technischen Aspekten, Einstellungen und Inhalten im Verwaltungsbereich, sowie auch vom Style des Shops ab, wobei letzterer sich meist an der Website oder Ihren Design-Vorgaben orientiert.
Bereich | Zuständigkeit | Optimierungsmöglichkeit |
Technische Punkte | incert (abhängig vom Alter des Shops) | ggf. technisches Update des Shoptemplates (z.B. im Rahmen eines Relaunchs) |
Webdesign | incert (abhängig von Ihrer Website / CI) | Relaunch oder spezifische Style-Anpassungen |
Inhalte | Shopbetreiber | Eingaben direkt im System |
Unsere Umsetzung des Systems
Aktuell werden Optimierungen unserer Templates vorgenommen, welche zukünftig bei aktuellem Templatestand (hierzu ist ggf. ein techn. Update oder Relaunch notwendig) berücksichtigt werden. Beispiele hierfür sind:
- Fokusringe bei Buttons
- Barrierefreie Labels für Eingabefelder
- Barrierefreie Fehlermeldungen
Verbleibende Limitierungen können Sie zukünftig in einer Barrierefreiheitserklärung für Ihre Kunden darlegen.
Unsere Styleumsetzung auf Basis Ihrer Vorgaben
Für die Umsetzung der Shopoberflächen orientieren wir uns an Ihrer Website oder Ihren Design-Vorgaben. Sollte die Website oder Ihr Corporate-Design nicht den Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen, können wir in der Shopanpassung auch davon abweichen. In der Umsetzung oder bei einer gemeinsamen Prüfung eines bestehenden Systems können solche Punkte zukünftig individuell besprochen werden. Beispiele hierfür sind:
- Schriftgrößen
- Kontrastverhältnis (Schriftfarbe und Hintergrund)
- Größe von Buttons
Ihre Umsetzung im System
Inhalte werden von Ihnen direkt im Verwaltungsbereich eingegeben. Die Erfüllung der Barrierefreiheit hängt auch von der Vollständigkeit dieser Eingaben ab. Dies betrifft insbesondere die Eingabe von Alternativtexten für Bilder bei Artikeln und Kategorien.
Fristen
Das Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce gilt für Webshops, welche ab 28.06.2025 online gehen. Für andere gibt es eine Übergangsfrist: "Vor dem 28.06.2025 vereinbarte Dienstleistungsverträge dürfen bis zu ihrem Ablauf, allerdings nicht länger als fünf Jahre ab diesem Datum, unverändert fortbestehen." (Quelle: WKO Artikel zur Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce bezieht sich auf Österreich).
Weiterführende Links
- Web Content Accessibility Guidelines des W3C
- WKO Artikel zur Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce
-
Übersicht zu WCAG 2.2 des Beauftragten der Deutschen Bundesregierung für Informationstechnik
- European Accessibility Act der Europäischen Kommission
Bei Fragen freuen wir uns, unter beratung@incert.at von Ihnen zu hören.