Regelungen und übliche Vorgehensweisen
incert bietet als technischer Dienstleister keine Rechtsberatung. Die hier angeführten Erklärungen sind unverbindliche Beispiele externer Quellen ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder dauerhafte Gültigkeit. Prüfen Sie Ihre Vorgehensweise mit Ihrer Rechtsberatung.
Situation in Österreich
Generell gilt für gekaufte Gutscheine eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, wenn die Gültigkeit nicht befristet wurde. Eine Befristung (und damit Verkürzung der Gültigkeit) ist aber nicht pauschal zulässig und die Inanspruchnahme darf nicht übermäßig erschwert werden. Sonst wird dies als Bereicherungsabsicht des Betriebs gewertet.
- Für Wertgutscheine gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese entspricht auch der üblichen Vorgehensweise in Österreich. Pauschale Verkürzungen wurden vom OGH als unzulässig gewertet. Es gibt zwar auch eine als zulässig angesehene Verkürzung. Üblich ist allerdings die Annahme des Gutscheins für die volle Verjährungsfrist.
- Bei Leistungsgutscheinen sieht die WKO aufgrund des steigenden Werts der Leistung eine möglicherweise eher zu rechtfertigende Verkürzung der allgemeinen Verjährungsfrist - aber auch hier nur in einer Form, die nicht als ungerechtfertigte Bereicherung gilt. Das könnte eine Befristung mit anschließender Frist für Umtausch oder Rückerstattung sein. Allerdings empfiehlt die WKO, den Wert am Gutschein anzuführen und auf Preiserhöhungen hinzuweisen, um als Anbieter erst gar nicht die Preiserhöhung einer "verbrieften Leistung" tragen zu müssen.
- Bei kostenlosen Gutscheinen ("Sponsoring") verweist die WKO auf die "freie Gestaltungsmöglichkeit des Unternehmers". Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Gültigkeit nicht irreführend an den Kunden kommuniziert wird.
Üblich ist in Österreich, die Gutscheine dauerhaft anzunehmen. Zu beachten ist, dass der Verein für Konsumentenschutz manche Betreiber (mit als ungerechtfertigt kurzer Gültigkeit gesehenen Gutscheinen) in der Vergangenheit gemahnt hat (was eine Strafe und Frist zur Änderung bedeutet).
Situation in Deutschland, Schweiz, Italien, Kroatien
Wir ergänzen hier in Kürze unverbindliche Hinweise für diese Märkte.
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Einstellungsmöglichkeiten im System
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit wird systemweit in Tagen ab dem Ausstellungsdatum des Gutscheins eingestellt. Ein bestimmtes Datum ist nicht einstellbar, aber es sind folgende Sonderregelungen möglich:
- Angegebene Dauer in Tagen + Verlängerung zum Monatsende
- Angegebene Dauer in Tagen + Verlängerung zum Jahresende
Die als Standard des Systems definierte Gültigkeit kann bei einzelnen Produkten überschrieben werden, um eine kürzere oder längere Einlösung zu ermöglichen (siehe "Allgemeine Einstellungen" bei dem einzelnen Artikel). Wenn Sonderregeln (oben beschriebene Verlängerungen) gesetzt sind, kann systemweit entschieden werden, ob diese Verlängerungen auch für manuell bei einzelnen Produkten gesetzte Gültigkeiten greifen. Ob das Gültigkeitsdatum aufgedruckt wird oder nur im Hintergrund geführt wird, kann bei jedem Gutschein entschieden werden (siehe "Druckeinstellungen" bei dem einzelnen Artikel).
Einlösbarkeit nach Überschreitung
Bei der Erstkonfiguration wird entschieden, wie sich das System bei Einlöseversuchen von nicht mehr gültigen Gutscheinen verhalten soll. Diese Einstellung kann für Sponsoring-Bestellungen separat getroffen werden: