Ein- und Mehrzweckgutscheine

Details, wie im incert-System Steuern geführt werden können, finden Sie im Beitrag zur Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. Hier erklären wir die Spezifika des Einzweck- und Mehrzweckgutscheins.

Als technischer Anbieter ist incert weder befähigt noch berechtigt, eine Empfehlung auszusprechen, wie Gutscheine und andere Artikel von Ihnen versteuert werden. Daher empfehlen wir unbedingt, dies mit Ihrer Steuerberatung zu klären.

Unterscheidung

  • "Von einem Einzweck-Gutschein wird dann gesprochen, wenn der Ort der Leistungen, auf die er sich bezieht, und die dafür geschuldete Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Ausstellung feststehen." (WKO, 2023). 
  • "Bei einem Mehrzweck-Gutschein handelt es sich hingegen um Gutscheine, bei denen die dafür erhaltene Gegenleistung noch nicht eindeutig feststeht." (WKO, 2023).

Im Verwaltungsbereich des incert-Systems wird nicht zwischen Ein- und Mehrzweckgutschein unterschieden, sondern zwischen den Typen "Wertgutschein" und "Paketgutschein". Dabei ist ein Paketgutschein nicht notwendigerweise ein Einzweckgutschein. Dieser Typ gibt lediglich vor, dass der Betrag des Gutscheins nicht vom Käufer gewählt werden kann. Ein Paketgutschein kann bspw. auch einen fix definierten, aber frei einlösbaren Wert haben. Ebenso können in Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung Leistungen lediglich als Einlöseempfehlung geführt und somit als Mehrzweckgutschein verkauft werden.

Mehrzweckgutscheine mit Leistungsempfehlung

Beim Mehrzweckgutschein muss dem Kunden (Käufer und Gutscheininhaber) unmissverständlich kommuniziert werden, dass der Gutschein nicht an eine bestimmte Leistung gebunden ist. Wenn aus Marketingzwecken dennoch "Pakete" verkauft werden sollen (die oft als schöneres Geschenk gelten, im Vergleich zum klassischen Wertgutschein), muss daher klar ersichtlich sein, dass die genannten Paketleistungen lediglich eine Einlöseempfehlung darstellen. Dies kann bspw. folgende Maßnahmen umfassen:

  • Erklärung in den AGB 
  • Textueller Hinweis in der Artikelbeschreibung
  • Textueller Hinweis am Gutschein
  • Aufdruck des Gutscheinwerts auf jedem Gutschein 
  • Textueller Hinweis am Kaufbeleg

Unverbindliche Beispiele von Hinweisen auf Gutscheinen:

  • Beispiel eines deutschen Hotels: Dies ist ein Mehrzweckgutschein mit oben stehender Leistungsempfehlung. Der Betrag kann für alle Angebote unseres Hauses genutzt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Vor Einlösung des Gutscheins bitten wir um eine Terminvereinbarung.
  • Beispiel eines österreichischen Gastro-Betriebs: Keine Barablöse möglich. Bei Verlust und Diebstahl wird der Gutschein nicht ersetzt. Die im [...] gekauften Gutscheine können in allen Bereichen des [...] eingelöst werden. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen:
  • Beispiel einer österreichischen Therme: Mehrzweckgutschein - der Gutschein kann für alle Leistungen der [...] im angeführten Wert eingelöst werden. Die auf dem Gutschein ersichtliche Leistung ist ein Beispiel für die Einlösung mit dem aktuell gültigen Tarif als Wert.

Als technischer Anbieter ist incert weder befähigt noch berechtigt, zu evaluieren ob Ihre Gutscheine als Mehrzweckgutscheine erkenntlich sind. Wir können lediglich unverbindliche Beispiele auf Basis anderer Kunden aufzeigen. Besprechen Sie die Umsetzung in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater.

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