Vor-Ort-Ausstellungen von Gutscheinen und Tickets unterliegen je nach Land des Systembetreibers bestimmten Anforderungen in der Belegerteilung.
Hier wird die technische Umsetzung durch incert beschrieben. Die Verantwortung für eine korrekte Belegerteilung liegt beim jeweiligen Shop-Betreiber.
Situation in Österreich
In Österreich unterliegen Vor-Ort-Verkäufe mit Barzahlungsmitteln (also etwa auch Kreditkartenzahlung vor Ort) der Registrierkassensicherungsverordnung (RKSV) und Belege müssen über eine Registrierkasse ausgestellt werden. Wertgutscheine und Wertkarten, sowie umsatzfreie Bestellungen sind davon ausgenommen. Werden andere Artikel vor Ort über incert verkauft (insb. Tickets und Einzweckgutscheine, aber auch bspw. Versandgebühren) und dafür ein RKSV-konformer Beleg benötigt, kann bei incert eine digitale Registrierkasse beauftragt werden.
Unterliegt eine Bestellung der RKSV, aber es ist im System keine digitale Registrierkasse aktiv, so stellt das System keinen Beleg aus und weißt darauf hin, dass der Beleg über eine Registrierkasse ausgestellt werden muss:
Situation in Deutschland
In Deutschland unterliegen Vor-Ort-Verkäufe der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und Belege von Vor-Ort-Verkäufen müssen mit einer sogenannten "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE) erfasst werden. Wird ein TSE-konformer Beleg benötigt, kann bei incert eine digitale Registrierkasse beauftragt werden.
Unterliegt eine Bestellung der KassenSichV, aber es ist im System keine digitale Registrierkasse aktiv, so stellt das System dennoch einen Beleg aus. Dieser Beleg dient aber nur zur internen Ablage und am Beleg wird aufgedruckt, dass es sich nicht um einen Endkundenbeleg gemäß KassenSichV handelt:
Digitale Registrierkasse
incert bietet in Zusammenarbeit mit A-Trust (in Österreich) bzw. Fiskaly (in Deutschland) ein digitales Registrierkassen-Modul. Damit können Sie korrekt signierte Belege direkt in incert generieren. Die Sinnhaftigkeit hängt von Ihrer Systemnutzung ab:
- Wenn über incert nur online verkauft wird, benötigen Sie kein Kassenmodul. Wenn auch vor Ort verkauft wird (etwa mittels Barzahlung oder Kreditkartenzahlung) muss dem Kunden ein konformer Beleg ausgehändigt werden.
- Wenn Vor-Ort-Verkäufe ohnehin sofort immer auch in Kasse oder PMS erfasst werden und dieser Arbeitsschritt beibehalten werden soll, wird sehr wahrscheinlich aus diesen Systemen ein signierter Beleg erstellt.
- Wenn immer ein Beleg aus incert verwendet werden soll, empfehlen wir die Beauftragung des Kassenmoduls, um zusätzliche Arbeitsschritte für die Mitarbeiter zur vermeiden. Bei Interesse freuen wir uns, über beratung@incert.at von Ihnen zu hören.